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- ein Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) und regionalen Interessenvertretern
- Kritik und Anregungen werden gerne entgegengengenommen
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Hüttenwand
Die abgelegenen Hütten haben zu manchen Sagen geführt. Die Seyung beträgt nach Reglement 383 1/2 Kuhrechte. Die Gebäude gehören alle der Bergschaft und werden von ihr unterhalten! Reglementarische Arbeitspflicht der Bsetzer! Hingegen werden Wildheu und Streue längst nicht mehr eingebracht.
vgl. J. E. Rothenbach: Dreissig Tage auf der Wengern-Alp (besonders S. 61ff. über Haustiere und Alpwirtschaft). Bern, 1874 (in J. E. Rothenbach: Kleine Schriften)
Mit PW oder Bahn bis Lauterbrunnen; von da mit Postauto oder zu Fuss über Haltestelle Trümmelbach (819 m) auf steilem Bergwanderweg über Preech auf die Mettla (Wanderbuch 3096, Route 8); oder mit der WAB über Wengen (1275 m) nach der Kleinen Scheidegg (2061 m); von den Stationen zu Fuss auf Wanderwegen zu den weit auseinander liegenden Stafeln; der Hauptstafel liegt unweit der Station Wengernalp auf 1874 m (Wanderbuch 3096, Routen 13 und 14; 3100, Teil der Route 3; 3101, Route 9).
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