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  1. ein Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) und regionalen Interessenvertretern
  2. Kritik und Anregungen werden gerne entgegengengenommen

Inner-Neuenstift

Neuenstiftweid: Spring

Inner- und Ausser-Neuenstift sind zusammen für 92 3/4 Kuhrechte geseyt. Diese ganze Alp gehörte früher (zuletzt) einer ledigen Berner Patrizierin (wer war das ??)
Arbeitspflicht pro aufgetriebenen Fuss 20 Minuten oder Arbeitsentschädigung von Fr. 3.-/h (1967). Für 10 Wochen Alpzeit werden 10 Füsse, für 12 Wochen 12 Füsse Alp berechnet (analog Ausser-Neuenstift); das System ist sehr flexibel, z.B. mit weniger Tieren länger besetzen oder umgekehrt. Die NSt-Verfügung geschieht senntumsweise, was etwas den Überblick erschwert. Das Allmend-Management ist überhaupt nicht ganz einfach, aber die Alp ist wunderschön gelegen. Fantastische, variantenreiche Sonnenuntergänge vor sehr breiter Kulisse!

Neuenstiftweide ist für 17 Kuhschweren geseyt.

Holz ist in Stafelnähe vorhanden. Auszäunung einer grossen Heumatte mit ausgedehnter Heugewinnung und bedeutender Winterfütterung war früher üblich. Wie ist es heute ??
Früher intensive Düngerwirtschaft und damit Steigerung des Ertrages und Verbesserung der Grasnarbe; 1967 wird die Einführung intensiver Güllewirtschaft empfohlen ...!

Die Gebäude sind Privatbauten im Baurecht in dezentraler Lage. Nur der kleine Schlatt-Stall ist ein Vorsassgebäude und gehört der Alpschaft und wird mit entsprechendem Weideanteil genutzt, aber im gleichen Regime wie die Allmend. Mehrere Gebäude sind nicht mehr alpwirtschaftlich genutzt, aber die Ställe müssen instand gehalten werden, damit sie bei Bedarf (Wetter, Feuer und andere (Zer)störungen) benutzt werden können. An vielen Hütten finden sich teils sehr reiche Graffiti. 1967 so beschrieben: Insgesamt 4 defekte, enge oder gar baufällige Holz-, teilweise Rundholzbauten, üblicher, vielfach enger Wohnbereich, Querställe, vorwiegend kleine Mistgruben, enge Heuräume.

1966 nach grossen Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten der Alpbenützer Unterteilung des Weideganges in einen unteren und einen oberen Weideteil. Der Bau eines Galtviehstalles auf Seilihubel, analog Ausser-Neuenstift, wäre anzustreben mit entsprechender Auszäunung der obersten, ungenügend genutzten Weidkomplexe für das entsprechende Galtvieh. Dieser Teil könnte eventuell teilweise zusammen mit Seelital genutzt (oder geschieht das schon ??) und mit Quellwasser von dort versorgt werden; aber auch diese 2. Anlauf 1988 kam nicht zustande, weild er Kanton die Subvention zwingend an ein einziges zentrales Gebäude mit Alpkäserei knüpfte.
Bereits 1967 wird die Rationalisierung von Düngewirtschaft und Milchverarbeitung vorgeschlagen mit Zusammenschluss einzelner kleiner und baufälliger Gebäude (!?).
Das Seelein zwischen den Hütten ist nicht geschützt, aber daneben hat es einige Lischenstandorte/Feuchtgebiete.

Mit dem PW bis Bächlen oder Springenboden/Gsässweid; ab dort bewilligungspflichtige Güterstrasse; zu Fuss ab Bahnstation Oey oder Postautohaltestellen diemtigtaleinwärts auf den Wander- und Bergwanderwegen, die in die Niesenflanke hineinführen Richtung Chüeweid und Drunen (Wanderbuch 3094, Route 36a) oder z.B. von Gsässweid direkter Wanderweg quer durch die Alp.

 
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Sonntag 19.04.2026