|
|
|
|
|
|
|
- ein Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) und regionalen Interessenvertretern
- Kritik und Anregungen werden gerne entgegengengenommen
|
|
Ober Drunen
Die Seyung beträgt 50 1/2 Kuhrechte. Holz für Bau- und andere Zwecke in Gebäudenähe verfügbar. Alpwerkpflicht der Alpansprecher von einem halben Tag pro Kuhrecht oder entsprechende Entschädigung. Grosser Arbeitsaufwand zum Unterhalt der Alpzäune erforderlich. Das oberste Weidegebiet "Stand" für Maischen ausgezäunt; Unterteilung des Weideganges im Hauptstafel in 3 Atzungen. Als Weide wird Fang (762-067??) genutzt, davon ist 1/4 im Eigentum der Familie (hat das soeben mit einem Anteil an Ober Drunen gekauft), 3/4 sind gepachtet, und man sömmert die Rinder der Eigentümer. Zudem sind auf Ausser Neuenstift die 2 Kuhrecht zum Heimbetrieb ausgezäunt und werden von Ober Drunen aus bestossen/beweidet. Die Familie unternimmt viel, damit es auf Ober Drunen weitergehen kann wie bisher, aber die Zukunft ist sehr unklar. Die Voraussetzungen sind auch insofern gut, als die 4 Gebäude, 3 davon im Hauptstafel, und die Einrichtungen laufend rangiert werden und - trotz minimalen Wegverhältnissen - in gutem Zustand sind (vorzuziehen wäre ein zentraler Bau im Hauptstafel).
Mit dem PW über Oey bis Bächlen oder Springenboden/Gsässweid; ab dort bewilligungspflichtige Güterstrasse bis Unter-Drunen, von dort nur noch Fuss-, Saum- und Jeepweg; zu Fuss ab Bahnstation Oey oder Postautohaltestellen diemtigtaleinwärts auf den Wander- und Bergwanderwegen, die in die Niesenflanke hineinführen Richtung Chüeweid und Drunen auf dem Weg zum Drunengalm, Gipfel auf 2396 resp. 2408 m (teilweise Wanderbuch3094, Route 36a).
|
|
|