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- ein Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) und regionalen Interessenvertretern
- Kritik und Anregungen werden gerne entgegengengenommen
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Ausser Barwengen von NE
Ausser- und Inner-Barwengen resp. Barwengenkessel gehören als eigentliche Alpeinheit zusammen und bilden eine einzige Alpkorporation. Hingegen wurden sie im Alpkataster von 1965 als zwei Alpen der Gemeinde Saanen zugeordnet und als Nr. 843-134 und 843-135 behandelt, weil auch Barwengen-Kessel bewirtschaftungs- und eigentumsmässig nach Saanen orientiert ist, obschon ein grosser Teil in den Gemeinden Zweisimmen und St. Stephan liegt. Insgesamt ist die Alp für 156 3/12 Kuhrechte geseyt (gerechnet wird in Zwölfteln, wobei eine Kuh 15/12 gerechnet wird). Im Luafe der Zeit wurde sie durch einen Marchzaun getrennt und weiter in fünf Weideschläge unterzäunt. Auf Barwengen-Kessel entfallen davon 72 6/12 und auf Ausser-Barwengen 83 9/12 Kuhrechte. Hingegen wird eben die Alprechnung gemeinsam geführt inkl. Wegrechnung; aber die Hüttenrechnung erfolgt getrennt. Die Wildheuflanken wurden schon 1965 nicht mehr genutzt. Die 25 ha der verschiedenen Feuchtstandorte (in drei Gemeinden gelegen!) bringen rechte Beiträge; zusammen mit den Beträgen aus den Skilift-Entschädigungen kann die Alp im Schuss gehalten werden!
Mit dem PW von Saanenmöser auf der Hornberg-Güterstrasse bis "Uf de Chessle" (Hornberg, 1811 m); oder mit der Bahn von Bulle oder Montreux über Saanen oder von Spiez - Zweisimmen bis Saanenmöser (1269 m) und mit der Schwebebahn auf das Horneggli (1770 m); oder von Zweisimmen mit der Rinderbergbahn zum Gipfel (2004 m) und über den Gandlauenengrat zur Alp; oder mit dem Postauto ins Turbachtal (Haltestelle Sattler, 1320 m); und von irgendeiner Station zu Fuss auf Wanderwegen zur Alp (in vielen Varianten: Wanderbuch 3094, Routen 13 und 23; Rundwanderbuch 3097, Route 10).
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