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  1. ein Projekt der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV) und regionalen Interessenvertretern
  2. Kritik und Anregungen werden gerne entgegengengenommen

Ausser-Neuenstift

Neuenstift Tiefenbodmen

Inner- und Ausser-Neuenstift sind zusammen für 92 3/4 Kuhrechte geseyt. Sie werden jedoch getrennt bewirtschaftet, aber nach gleichen Grundsätzen und Regelungen!
Arbeitspflicht pro aufgetriebene Kuhschwere 4 1/2 Stunden oder Arbeitsentschädigung von Fr. 3.-/h (1967). Für 10 Wochen Alpzeit werden 10 Füsse, für 12 Wochen 12 Füsse Alp berechnet.
Flächen und Besatz der hier erwähnten Vorweiden sind hier nicht mitgerechnet (Rüttiweid, Kühweide, .......................).

Alle 5 Alpgebäude (je Sennhütten mit Stall) sind in Privatbesitz, 4 Bauten auf gleicher Höhe und eine tiefer gelegen, dezentral über das ganze Weidegebiet verteilt.
Anfangs der 1950er Jahre Unterteilung des Weideganges in einen unteren und einen oberen Weideteil mit stabilem Drahtzaun. Seither bedeutend bessere Nutzung.
1967 wurde der Bau eines Galtviehstalles auf Falkenlauenen-Nesselböden für rund 30 Stück angeregt (400 m bzw. 200 m Höhendifferenz zu den heutigen Gebäuden) wegen bisher ungenügender Nutzung dieses obersten Weidekomplexes und Überatzung der Lägerpartien; anschliessend Ausscheidung dieses Weidegebietes durch stabilen Zaun für das Galtvieh.
Gemeinsame bzw. zentrale Milchverarbeitung eventuell auch zusammen mit Nachbaralpen oder Inner-Neuenstift wird im Alpkataster 1967 empfohlen. Überhaupt wäre bei späteren baulichen Veränderungen teilweise Gebäudezentralisation anzustreben...

Mit dem PW bis Bächlen oder Springenboden/Gsässweid; ab dort bewilligungspflichtige Güterstrasse; zu Fuss ab Bahnstation Oey oder Postautohaltestellen diemtigtaleinwärts auf den Wanderwegen, welche in die Niesenflanke hineinführen Richtung Chüeweid und Drunen (Wanderbuch3094, Route 36a).

 
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Mittwoch 22.04.2026